Häufige Fragen

Alles, was Sie vorab wissen möchten

Die wichtigsten Fragen, verständlich beantwortet, ohne Fachjargon.

Ist das nicht nur etwas für Unternehmer mit sehr hohem Vermögen?

Nein. Dieser Eindruck entsteht, weil das Konstrukt bisher vor allem Wohlhabenden bekannt ist. Eine gesetzliche Mindesthöhe für das Stiftungsvermögen gibt es nicht, welches Vermögen im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Zweck, Struktur und Ertragskraft ab. Ob Ihre Situation dafür geeignet ist, klären wir ehrlich im Erstgespräch.

Ist die Gründung ein großer Verwaltungsaufwand?

Der Prozess erfordert Sorgfalt, Satzung, Behördenkommunikation, Vermögensübertragung. Genau deshalb übernimmt VermächtnisWerk die fachliche Steuerung und koordiniert die Schritte mit passenden Spezialisten, sodass Sie nicht auf eigene Faust durch das Stiftungsrecht navigieren müssen.

Verliere ich die Kontrolle über mein Vermögen?

Das Vermögen gehört rechtlich der Stiftung, nicht mehr Ihnen privat. Als Stiftungsvorstand bestimmen Sie aber weiterhin, wie das Vermögen im Rahmen der Satzung verwendet wird. Diese Unterscheidung ist wichtig und wird im Erstgespräch genau erklärt, damit Sie sie wirklich verstehen, bevor Sie sich entscheiden.

Was kostet das Erstgespräch?

Das Erstgespräch dauert maximal 30 Minuten und ist kostenfrei. Es dient ausschließlich der ehrlichen Vorprüfung, ob eine Stiftung für Ihre Ziele überhaupt sinnvoll und umsetzbar ist, nicht dem Verkauf.

Warum gibt es keinen Schnelltest, der mir sofort eine Antwort gibt?

Weil eine belastbare Einschätzung mehr braucht als ein paar Klicks. Ob eine Stiftung zu Ihrer Situation passt, hängt von Vermögensstruktur, Zielen und familiären Verhältnissen ab, das lässt sich nicht seriös in zwei Minuten pauschal beantworten. Deshalb nehmen wir uns im persönlichen Gespräch wirklich Zeit dafür.

Ersetzt VermächtnisWerk eine Steuer- oder Rechtsberatung?

Nein. VermächtnisWerk ordnet Ihre Situation ein, strukturiert den Gründungsprozess und bindet bei rechtlichen Detailfragen gezielt spezialisierte Kooperationsanwälte ein. Eine individuelle Rechts- und Steuerberatung im Einzelfall wird dadurch nicht ersetzt.

Arbeiten Sie mit Vertrieb oder Provisionsdruck?

Nein. Wir arbeiten hauptsächlich über Kooperationspartner statt über provisionshungrigen Vertrieb, der nur auf schnellen Umsatz aus ist, das ist nicht die Qualität, die wir anstreben. Es gibt keine Abschlussorientierung und keinen künstlichen Zeitdruck. Wenn Sie direkt bei uns anfragen, melden wir uns höchstens einmal nach, um zu hören, wie der Stand ist, drängen aber nicht weiter, wenn Sie noch unentschlossen sind. VermächtnisWerk nimmt bewusst nur so viele Mandate gleichzeitig an, wie mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet werden können.

Ich komme ohne Kooperationspartner direkt zu Ihnen, ändert das etwas?

Nein. Sie müssen keine Empfehlung eines Kooperationspartners haben, um sich an uns zu wenden. Ein Kooperationspartner ist eine zusätzliche Möglichkeit, zu uns zu finden, kein notwendiger Umweg: Jede Anfrage wird gleich sorgfältig geprüft, ob sie über einen Partner oder direkt bei uns eingeht.

Wie lange dauert eine Stiftungsgründung insgesamt?

Das hängt stark von der Komplexität Ihres Vorhabens und vor allem von der Bearbeitungszeit der zuständigen Stiftungsbehörde ab. Eine verbindliche Gesamtdauer kann niemand seriös zusagen. Realistisch sollten Sie von mehreren Monaten ausgehen, in nicht seltenen Fällen auch anderthalb Jahre, meist bedingt durch knappe Kapazitäten bei den Behörden, nicht durch unsere Bearbeitung. Unser Ziel ist es immer, unsere eigenen Unterlagen so schnell wie möglich fertigzustellen, damit die Einreichung bei der Stiftungsbehörde nicht an uns hängt.

Kann die Satzung später noch geändert werden?

Nur sehr eingeschränkt. Eine Stiftung ist bewusst auf Dauer angelegt, deshalb lassen sich einmal festgelegte Regeln kaum nachträglich anpassen. Genau deshalb investieren wir in der Konzeptionsphase so viel Sorgfalt: Die Satzung soll auch in 30 Jahren noch tragen.

Was passiert mit der Stiftung nach meinem Tod?

Sie besteht unverändert weiter. Das ist der eigentliche Sinn einer Stiftung: Sie ist nicht an eine Person gebunden, sondern an ihren Zweck. Nachfolger im Vorstand übernehmen die Führung nach den Regeln, die Sie zuvor in der Satzung festgelegt haben.

Muss ich selbst im Vorstand der Stiftung sein?

Nein, das ist nicht verpflichtend, aber bei Familienstiftungen üblich. Viele Stifter besetzen den Vorstand zunächst selbst und regeln in der Satzung, wer später nachfolgt.

Kann eine Stiftung wieder aufgelöst werden?

Nur unter sehr engen, meist bereits in der Satzung geregelten Voraussetzungen, etwa wenn der Stiftungszweck dauerhaft nicht mehr erfüllt werden kann. Das ist bewusst so streng geregelt: Eine Stiftung soll gerade nicht beliebig rückgängig zu machen sein.

Was kostet eine Stiftungsgründung?

Das hängt von Umfang und Komplexität Ihres Vorhabens ab, unter anderem davon, ob ein Unternehmen oder Immobilien eingebracht werden und wie viel Abstimmung mit Kooperationsanwalt und Behörden nötig ist. Eine seriöse Zahl nennen wir Ihnen erst, wenn wir Ihre Situation im Erstgespräch kennen, nicht pauschal auf der Website.

Kann ich auch ein Unternehmen oder Immobilien einbringen, nicht nur Bargeld?

Ja. Möglich sind unter anderem Unternehmensbeteiligungen, GmbH-Anteile, Immobilien und Wertpapiere. Entscheidend ist, dass das eingebrachte Vermögen dauerhaft Erträge erwirtschaften kann, um den Stiftungszweck zu erfüllen.

Wie sicher ist mein Vermögen in der Stiftung bei Scheidung oder Insolvenz?

Vermögen, das rechtswirksam in eine Stiftung übertragen wurde, gehört der Stiftung und nicht mehr Ihnen persönlich. Es zählt damit grundsätzlich weder zur Scheidungsmasse noch zur Insolvenzmasse. Wichtig: Die Übertragung muss ausreichend lange vor einem solchen Ereignis erfolgt sein, sonst können Gläubigerschutzfristen greifen. Details dazu klären wir im Erstgespräch.

Kann ich eine Stiftung auch im Ausland gründen?

Das ist grundsätzlich möglich, etwa in Liechtenstein, Österreich oder der Schweiz, bringt aber eigene rechtliche und steuerliche Fragestellungen mit sich, die weit über eine klassische deutsche Stiftungsgründung hinausgehen. Unser Schwerpunkt liegt auf der Gründung nach deutschem Recht. Sollte eine ausländische Struktur für Sie infrage kommen, sprechen wir das offen im Erstgespräch an.

Was unterscheidet eine Stiftung von einer Familien-GmbH?

Eine Familien-GmbH bleibt im Eigentum ihrer Gesellschafter, die weiterhin über das Vermögen verfügen und es auch wieder entnehmen können. Eine Stiftung dagegen gehört niemandem, auch nicht Ihnen: Das eingebrachte Vermögen ist dauerhaft gebunden. Das macht eine Stiftung einerseits weniger flexibel, andererseits deutlich widerstandsfähiger gegen Zugriffe durch Erbstreit, Scheidung oder Insolvenz.

Brauche ich schon eine fertige Satzung für das Erstgespräch?

Nein, im Gegenteil. Das Erstgespräch dient ausschließlich dazu, gemeinsam zu klären, ob eine Stiftung für Sie überhaupt sinnvoll ist, nicht mehr und nicht weniger. Erst wenn Sie sich danach für eine Beauftragung entscheiden, beginnt die inhaltliche Arbeit, bei der auch die Satzung entsteht. Bringen Sie zum Erstgespräch einfach Ihre Fragen und eine grobe Vorstellung davon mit, was Sie erreichen möchten.

Ihre Frage war nicht dabei?

Stellen Sie sie gerne direkt im Erstgespräch, unverbindlich und kostenfrei.

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